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Madsen Akademie
6344 Walchsee, Tirol, Österreich
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Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
MADSEN AKADEMIE
Bildungsverein für Gesundheit, Bodybuilding, Sucht- und Dopingprävention und berufliche Fitnessentwicklung
ZVR 1029278623 – Sitz: 6344 Walchsee, Tirol, Österreich
Allgemeine Vereinsbedingungen (AVB) der Madsen Akademie
Fassung v2.6 – Stand 2. Mai 2026
Präambel
Die Madsen Akademie (im Folgenden auch „Verein”) ist ein gemeinnütziger österreichischer Bildungsverein gemäß Vereinsgesetz 2002 (VerG) und verfolgt ausschließlich begünstigte und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO). Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar für den gemeinnützigen Vereinszweck gemäß § 2 der Statuten verwendet (§ 39 BAO).
Diese Allgemeinen Vereinsbedingungen ergänzen die Statuten des Vereins und regeln die näheren Modalitäten der Mitgliedschaft. Bei Widerspruch zwischen diesen AVB und den Statuten gehen die Statuten vor.
§ 1 Gegenstand der Mitgliedschaft
(1) Die Madsen Akademie verfolgt das Ziel, Bodybuilding sicherer, gesünder und nachhaltiger zu gestalten. Im Rahmen der Jahresfördermitgliedschaft stellt der Verein seinen Mitgliedern digitale Bildungsmittel zur Aufklärung und Prävention in den Bereichen Training, Ernährung, Doping, Gesundheit und leistungsorientierter Sport im Sinne von § 2 und § 3 lit. a der Statuten bereit.
(2) Der Verein stellt seinen Mitgliedern im Rahmen der Fördermitgliedschaft folgende Bildungsmittel und Vereinsinhalte zur Bereitstellung von Wissen und Erfahrungen zur Verfügung:
• Videokursen, E-Books, Fachartikeln
• Moderierten Foren und Austauschplattformen
• Wissenschaftlich fundierten Informationen zur Aufklärung über Leistungsentwicklung und Risikominimierung
(3) Zusätzlich zur Mitgliedschaft können Mitglieder – kapazitätsabhängig und freiwillig – an weiterführenden Bildungsmodulen teilnehmen, etwa zu:
• individueller Trainings- und Ernährungsreflexion
• gezielter Wettkampfvorbereitung
• Aufklärung über Safer-Use-Prinzipien im Bodybuilding
(4) Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten erfolgt ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinsziele und stellt kein kommerzielles Coaching-Angebot dar. Es handelt sich nicht um eine gewerbliche Dienstleistung. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
§ 2 Mitgliedspflichten
• Mitglieder verpflichten sich zu respektvollem Verhalten, ehrlicher Kommunikation und zur aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Vereins (vgl. § 7 lit. a der Statuten).
• Bei Teilnahme an vertiefenden Bildungsmodulen gelten Rückmeldung, aktives Feedback und Eigenverantwortung als Voraussetzung.
• Alle im Rahmen der Mitgliedschaft oder Bildungsmodule erhaltenen Inhalte, Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
§ 3 Health Disclaimer
Die Hilfestellung und Betreuung durch die Madsen Akademie ersetzt keine medizinische Behandlung, Diagnostik oder Therapie.
• Es erfolgen keine medizinischen Empfehlungen, keine Diagnosen und keine Heilversprechen.
• Die Teilnahme an Bildungsmodulen erfolgt auf eigene Verantwortung.
• Das Mitglied erklärt mit Beitritt, bei gesundheitlichen Fragen oder Vorerkrankungen Rücksprache mit einem Arzt oder Therapeuten gehalten zu haben.
§ 4 Mitgliedschaftsdauer und Beitragsmodalitäten
• Die Fördermitgliedschaft wird für jeweils 12 Monate begründet und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaftsperiode zu erfolgen, andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
• Die Anmeldung zu Bildungsmodulen erfolgt freiwillig und gesondert, für Zeiträume von 3, 6 oder 12 Monaten.
• Förderbeiträge werden je nach Vereinbarung monatlich oder als Einmalbetrag geleistet. Sämtliche Beiträge dienen ausschließlich der Erfüllung des Vereinszwecks gemäß § 2 der Statuten und § 39 BAO.
• Bei Beitragsrückstand von mindestens 2 Monaten kann der Verein die Mitgliedschaft oder die Teilnahme an Bildungsmodulen mit sofortiger Wirkung beenden (vgl. § 6 der Statuten).
§ 5 Begründung der Mitgliedschaft und allgemeine Bestimmungen
• Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahmeantrag und Bestätigung des Beitritts über die Plattform Ablefy sowie das Setzen des Bestätigungshäkchens für diese AVB begründet. Eine schriftliche Bestätigung durch den Verein erfolgt nicht. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium gemäß § 5 der Statuten.
• Digitale Inhalte werden über my.ablefy.com bereitgestellt. Eine permanente technische Verfügbarkeit kann der Verein nicht garantieren.
• Gegen Beitragsforderungen des Vereins kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
• Der Verein behält sich vor, diese AVB sachlich begründet und mit angemessener Vorankündigung anzupassen.
§ 6 Datenschutz
Die Madsen Akademie verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO ausschließlich zu folgenden Zwecken:
• Mitglieder- und Beitragsverwaltung
• Kommunikation vereinsinterner Inhalte
• Dokumentation der Teilnahme an Bildungsmodulen
Bei Austritt erfolgt Löschung der Daten spätestens binnen 3 Jahren, sofern keine offenen Beitragsforderungen bestehen.
Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
§ 7 Vertraulichkeit
Alle personenbezogenen Daten, vereinsinternen Inhalte und Planungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise oder in abgewandelter Form – ist ohne schriftliche Zustimmung des Vereins untersagt.
§ 8 Verhaltensregeln für Plattform und Foren
Die Mitglieder verpflichten sich zu respektvollem, sachlichem Umgangston auf allen Vereinsplattformen. Bei Verstoßen – etwa Beleidigungen oder diskriminierenden Äußerungen – kann der Verein Beiträge löschen, Zugänge sperren oder Mitglieder von der Plattform ausschließen. Wiederholte oder schwere Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein gemäß § 6 der Statuten führen.
§ 9 Rechtswahl und Streitbeilegung
• Es gilt ausschließlich österreichisches Vereinsrecht (Vereinsgesetz 2002).
• Für alle Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis zwischen Mitglied und Verein ist das in § 15 der Statuten geregelte vereinsinterne Schiedsgericht zuständig (Schlichtungseinrichtung im Sinne des VerG 2002, kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO).
• Für etwaige Streitigkeiten außerhalb der Vereinsmitgliedschaft, soweit eine Zuständigkeit ordentlicher Gerichte besteht, gilt subsidiär der Gerichtsstand 6344 Walchsee (Bezirk Kufstein, Tirol, Österreich) als vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem ideellen Zweck und der Förderung der Vereinsziele am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Madsen Akademie – Bildungsverein – ZVR 1029278623 – Sitz: 6344 Walchsee, Tirol
Vertretungsbefugte Organe: Präsident Max Madsen, Vizepräsidentin Anja Madsen
Hinweis: Die Madsen Akademie ist keine spendenbegünstigte Empfangsstelle gem. § 4a EStG.